Fritsch PULVERISETTE 19 User Manual Page 55

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11 Garantiebedingungen
Als Hersteller gewährt die FRITSCH GmbH – zusätzlich zu den Gewährleis-
tungsansprüchen gegen den Verkäufer – eine Garantie für die Dauer von
zwei Jahren ab Ausstellungsdatum der dem Gerät beiliegenden Garantie-
urkunde.
Innerhalb dieser Garantiezeit beseitigen wir nach unserer Wahl durch
Reparatur oder Austausch des Gerätes unentgeltlich alle Mängel, die auf
Material- oder Herstellungsfehler beruhen. Die Garantie kann in allen
Ländern in Anspruch genommen werden, in denen dieses FRITSCH-Gerät
von uns autorisiert verkauft wird.
Die Ansprüche entsprechend dieser Garantiezusage setzen voraus, dass
das Gerät ordnungsgemäß entsprechend der Gebrauchsanweisung/
Betriebsanleitung für seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch ver-
wendet wurde.
Die Garantie wird auf Grund der Vorlage der Originalrechnung, welche
das Datum des Kaufes und den Namen des Händlers, sowie den vollstän-
digen Gerätetyp und die Gerätenummer zu tragen hat, gewährt.
Die Garantie wird nur gewährt, wenn die dem Gerät beiliegende Ant-
wortkarte mit der Überschrift „Sicherung der Garantieleistung" ord-
nungsgemäß ausgefüllt unverzüglich nach Erhalt des Gerätes a/jointfilesconvert/1665281/bge-
schickt wurde und innerhalb von drei Wochen bei uns eingegangen ist
oder unverzüglich nach Erhalt des Gerätes eine Online-Registrierung
mit Angaben der oben genannten Daten vorgenommen wurde.
Die Garantie wird nicht gewährt wenn:
n Schäden vorliegen, die durch normalen Verschleiß und Verbrauch
entstanden sind, insbesondere an Verschleißteilen, wie z.B.: Brech-
platten, Stützwänden, Mahlbechern, Mahlkugeln, Siebblechen, Bürs-
tenstreifen, Mahlgarnituren, Mahlscheiben, Rotoren, Siebringen,
Stift-Einsätzen, Umrüstsätzen, Siebeinsätzen, Bodensiebe, Mahlein-
sätze, Schneidwerkzeuge, Siebkassetten, Siebe und Messzellen-
gläser,
n Reparaturen, Adaptierungen oder Modifikationen am Gerät von Per-
sonen oder Gesellschaften ohne entsprechende Befugnis vorge-
nommen wurden,
n Das Gerät nicht in einer Laborumgebung eingesetzt wurde und/oder
im Dauerbetrieb genutzt wurde,
n Schäden vorliegen, die durch äußere Einflüsse (Blitz, Wasser, Feuer
u. ä.) oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind,
n Schäden vorliegen, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des
Gerätes nur unerheblich beeinflussen,
n der Geräte-Typ und die Gerätenummer am Gerät geändert, gelöscht,
entfernt oder auf andere Art unleserlich gemacht wurde oder
n die vorstehend erwähnten Dokumente auf irgendeine Art geändert
oder unleserlich gemacht wurden.
Dauer der Garantie
Voraussetzung zur Garantiegewährleis-
tung
Gründe für den Wegfall der Garantie
Garantiebedingungen
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